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Glossar
Umkreissuche
Die Funktion "Umkreissuche" im Stadtplandienst bringt Ihnen immer mehr nützliche Informationen.
Neben den bislang aufgeführten rund 2.500 Blitzern Deutschlands finden Sie jetzt in der Umkreissuche die
Fussballbundesligastadien mit Detailangaben auch zu den Eintrittspreisen, ausserdem Sehenswürdigkeiten,
Autovermietungen und Flughäfen in ganz Deutschland.
In Berlin können Sie sich außerdem die nächsten Berliner Bank Standorte, Berliner Sparkassen Standorte,
Bühnen, Discos und Musikszene, Einkaufszentren, Hotels und Pensionen, Kinos, Museen und Veranstaltungsorteanzeigen lassen.
In manchen Städten gibt es zusätzlich 360° Panoramabilder und Taxihalteplätze.
Anlässlich des ökumenischen Kirchentages, der vom 28.05. - 01.06.03 in Berlin stattfand, haben wir als
Service, Berlins evangelische und katholische Kirchen in die Umkreissuche mit aufgenommen.
So funktioniert es:
Zu jeder gefundenen Adresse einer hausnummerngenauen Stadt und zu jedem Ort und Ortsteil Deutschlands werden die Fragen beantwortet:
Wo steht der nächste Blitzer? Wo sind die nächsten Sehenswürdigkeiten? Bis zu 5 der gewünschten Objekte, z.B. die Spardosen der
Öffentlichen Hand können gleichzeitig gesucht werden. Wenn man dann auf das kleine rechts neben der Entfernungsangabe klickt,
erhält man nicht nur die Adresse und genaue Lage auf verschiedenen Karten angezeigt, sondern bei den Blitzern auch ein Foto
des Geräts zur besseren Vorwarnung.
BGB § 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
BGB § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist,
Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Nicht-kommerzielle Nutzung durch Privatpersonen und andere Interessenten
Lesen Sie hier, was wir unter "Sonstige Einrichtungen" verstehen und stellen Sie fest, ob Sie auch zu dieser Sparte gehören.
| Gehören z.B. zu dieser Sparte |
Gehören z.B. nicht zu dieser Sparte |
Schulen (ohne Umsatz)
Allgemeinbildende staatliche und staatlich anerkannte
- Berufsschulen
- Fachhochschulen
- Gesamtschulen
- Grundschulen
- Gymnasien, Abendgymnasien
- Hauptschulen
- Realschulen
- Sonderschulen
- Universität, jede einzelne Fakultät
- Volkshochschulen
- Vorschulen
Eingetragene und als gemeinnützig anerkannte oder Amateurvereine (ohne Umsatz)
- Schützenvereine
- Musik- und Tanzvereine
- Tiervereine
- Autofreunde
- Senioren oder Kindervereine
Übrige (ohne Umsatz)
- Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr
- Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
- Gemeinnützige Stiftungen (nur mit der eigenen Anschrift)
- staatlich anerkannte Kirchen
- demokratische Parteien siehe Ausnahmen
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Kinderheime
- Tierschutzeinrichtungen
- Rettungsverbände
- Amateuer-Theaterverbände
- Blinden- u. Sehbehindertenverband
- Selbsthilfeverbände für Krankheiten
- Selbsthilfeverbände für Behinderte
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie zu einer dieser Kategorien gehören, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
(Stand: 02.10.2006, 14.00 Uhr;
Wenn uns weitere Erkenntisse vorliegen, werden wir diese Liste erweitern.)
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- GmbH
- Gmbh & Co. KG
- GmbH i.Gr.
- Einzelfirma
- Minderkaufleute
- Vollkaufleute
- GbR (kommerzielle)
- OHG
- KG
- AG
- KGaA
- Stiftung
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Heilpraktiker
- Versicherungsmakler
- Ingenieurbüros
- Gastronomen
- Rechts- oder linksradikale Organisationen oder Personen
- Fundamental islamistische Organisationen oder Personen
- Sekten aller Art
- Behörden
- Stadtverwaltungen
- Gemeindeverwaltungen
- Landesverwaltungen
- Bundesverwaltungen
- übrige Behörden
- Schulen
Alle Schulen und Bildungszentren, die entgeldliche Ausbildungsangebote machen, insbesondere
- Fahrschulen
- Hundeschulen
- kommerzielle Ausbildungsstätten
- kommerzielle Fortbildungsstätte sowie
- berufsbezogene Akademien
- Verbände und Berufsvereinigungen wie
- Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
- Berufsverbände (auch als e.V.)
- Automobilclubs wie ADAC, ACE usw.
- ADFC
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Gewerkschaften
- Botschaften
- Konsulate
- Kunst- und Kultureinrichtungen, sofern nicht als gemeinnützig anerkannt
- Sporteinrichtungen, sofern nicht als gemeinnützig anerkannt
- Jede Privatperson, die die Karte weder im Zusammenhang mit ihrer evtl. gewerblichen noch ihrer
evtl. selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt
- Lokal- Landes- und Bundespolitiker für die eigene Homepage
- und weitere
(Stand: 30.10.2002, 19.00 Uhr;
Wenn uns weitere Erkenntisse vorliegen, werden wir diese Liste erweitern.)
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