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Verlinken auf den Stadtplandienst

1. Verlinken für Privatpersonen ("Verbraucher" im Sinne des § 13 BGB n.F.) auf ganze Seiten des Stadtplandienstes

Bei dieser Nutzungsvariante wird speziell für Sie eine Webseite generiert, die nur auf dem Server des Stadtplandienstes liegt. Sie können dann auf diese Webseite verlinken. Dieser Service wird direkt auf der Webseite www.stadtplandienst.de für Sie bereitgestellt.

Die Konditionen:

  1. Der 48h-Link: Sie setzen einen sogenannten Short-Term-Link auf eine Karte des Stadtplandienstes, der 48 Stunden gültig sein wird. Das können Sie ganz unkompliziert durch Kopieren der für Sie generierten URL und Einfügen in Ihre Webseite oder eMail.
  2. Ein dauerhafter Link: Als einzelne Privatperson dürfen Sie kostenlos eine Adresse mit einer Karte des Stadtplandienstes verlinken. Die Vertragslaufzeit ist auf ein Jahr beschränkt. Mit Hilfe eines Buttons gelangen Sie zur weiteren Navigation zur entsprechenden Stelle im Stadtplandienst. Die Verlinkung ist immer mit einer fremden Bannerwerbung versehen.

Und so geht es:
Sie müssen im Stadtplandienst zuerst eine Adresse suchen, zu der Sie verlinken möchten. Danach gehen Sie links neben der Karte über den Punkt "Lizenzen für diese Karte" in den Online-Shop des Stadtplandienstes. Dort wählen Sie unter "Link setzen auf den Stadtplandienst" "48h kostenlos" oder "Private/Verbraucher". Der weitere Vorgang wird auf den Seiten des Stadtplandienstes erklärt.

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